Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte kann nicht dauerhaft gezwungen werden, seinem Nachbarn die Heizungs-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Selbst wenn das bei der Errichtung der Immobilie vorgesehen gewesen sein sollte, kann im Zuge eines späteren Verkaufes dieser Anspruch erlöschen wenn die Angelegenheit nicht im Vertrag erwähnt wird. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 56/12)  Ausgangssituation: Ein Bauherr errichtet.. weiterlesen →