Schaut man unter der Rubrik Wertermittlung in Wikipedia nach, so ist dort zu lesen: „Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes“ Im Immobilienbereich soll dieses vielfach ohne bzw. vor einem Verkauf des Objektes ermittelt werden.
Die Anlässe für eine solche Bewertung sind daher vielfältig. Gängig und häufig sind Anlässe aus dem Bereich der Ermittlung eines Beleihungswerts zur Finanzierung, bei Zwangsversteigerungen, der steuerlichen Bewertung bei einer Schenkung oder Erbschaft, der möglichen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bzw. der Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen und der Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen und einem Ehevertrag.
Profitieren Sie von einer unabhängigen und kompetenten Leistung für die verschiedenen Bewertungsanlässe wie Immobilienkauf und Immobilienverkauf sowie steuerlich relevanten Anlässen wie Erbschaft, Schenkung und Scheidung.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst die Erstellung von:
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