Seit nunmehr 15 Jahren ist das Sachverständigenbüro Katrin Middelhoff mit Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung erfolgreich tätig. In dieser Zeit wurde nicht nur das Netzwerk zu unterschiedlichen Immobilienakteuren, Dienstleistern, Steuerberatern und Anwälten ausgebaut, sondern auch ein großer Schatz an Erfahrungen in der Immobilienbewertung sowie bei individuellen Dienstleistungen rund um die Immobilie aufgebaut werden. Alle Bewertungen haben.. weiterlesen →

02 Jan 2024
Januar 2, 2024

Neujahrsgrüße 2024

Jahreswechsel sind immer ein guter Anlass das alte Jahr mit seinen Höhen und Tiefen und ohne Bedauern zu verabschieden und das neue Jahr mit all seinen Herausforderungen und Überraschungen ganz herzlich zu begrüßen. Wie auch die letzten Jahre, möchten wir uns für die vertrauensvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken. Für das neue Jahr wünschen.. weiterlesen →

11 Okt 2023
Oktober 11, 2023

Zwölf Jahre Die Gutachterin.com auf Sylt

Seit 12 Jahren ist das Sachverständigenbüro Katrin Middelhoff mit Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung erfolgreich auf der Nordseeinsel Sylt in Westerland tätig. In dieser Zeit konnte nicht nur das lokale Netzwerk zu Steuerberatern, Notaren, Rechtsanwälte, Dienstleistern und Immobilienmaklern ständig ausgebaut werden, sondern konnte auch eine Vielzahl von Aufträgen für Bewertungen und individuellen Dienstleistungen rund um die.. weiterlesen →

Der Sachverhalt: Die Erben einer Doppelhaushälfte von 1928 stritten mit dem Finanzamt über den Wert der Immobilie, auf den sie Erbschaftsteuer zahlen sollten. Das Finanzamt zog für die Feststellung des Grundbesitzwertes den Kaupreismittelwert aus dem Vergleichswertverfahren des örtlichen Gutachterausschusses heran: hier 312 420 Euro. Die Erbengemeinschaft ermittelte über das Sachwertverfahren inklusive Bodenwert einen Grundbesitzwert von 173 053.. weiterlesen →

01 Jan 2023
Januar 1, 2023

Neujahrsgrüße 2023

Der diesjährige Jahreswechsel ist ein guter Anlass ein besonderes Jahr zu verabschieden und das neue Jahr herzlich zu begrüßen. Auch diese Jahr möchten wir uns für die  vertrauensvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken. Für das neue Jahr wünschen wir allen Gesundheit, Zuversicht und viel Glück für alle Ihre Vorhaben. Wir freuen uns auch in.. weiterlesen →

Schaut man unter der Rubrik Wertermittlung in Wikipedia nach, so ist dort zu lesen: „Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes“ Im Immobilienbereich soll dieses vielfach ohne bzw. vor einem Verkauf des Objektes ermittelt werden. Die Anlässe für eine solche Bewertung sind daher vielfältig. Gängig und häufig sind Anlässe aus dem.. weiterlesen →

Seit mehr als 10 Jahre ist das Sachverständigenbüro Katrin Middelhoff mit Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung erfolgreich auf der Nordseeinsel Sylt in Westerland tätig. In dieser Zeit konnte nicht nur das lokale Netzwerk zu Steuerberatern, Notaren, Rechtsanwälte, Dienstleistern und Immobilienmaklern ständig ausgebaut werden, auch konnte eine große Anzahl von Aufträgen für Bewertungen und individuellen Dienstleistungen rund.. weiterlesen →

23 Dez 2020
Dezember 23, 2020

Weihnachtswünsche und Neujahrsgrüße

„Die größten Ereignisse, das sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden“ – Friedrich Nietzsche (1844 bis 1900) Mit 2020 geht erneut ein sehr bewegtes und ereignisreiches Jahr zu Ende. Ein Jahr, das für Höhepunkte, glückliche Momente und tragische Ereignisse Stand. Mit dem Blick zurück, den Gedanken an die besinnlichen Tage und mit der Botschaft von.. weiterlesen →

Die Streitfrage: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, die dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante darauf hin, die beide Immobilien so umzubauen, dass er diese als eine Einheit nutzen konnte. Da der Erbe manche Arbeiten am Haus in Eigenleistung erbrachte – zog sich der Umbau hin. Nach.. weiterlesen →

13 Okt 2019
Oktober 13, 2019

Das Sylter Maß

Vermieter und Verkäufer von Ferienobjekten an der Deutschen Nordseeküste und ihren Inseln wie z.B. auf Sylt, geben die Größe der Häuser oder Wohnungen gelegentlich nach dem sogenannten Sylter Fußleistenmaß oder Sylter Maß an. Diese ortsübliche Angabe der Wohnfläche richtet sich weder nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), der II. Berechnungsverordnung (II.BV) oder nach der Wohnflächenberechnung nach DIN.. weiterlesen →