Eigentümergemeinschaften gibt es ein maßgebliches und grundlegendes Dokument – die Teilungserklärung. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und müssen wiederum im Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern wirksam zu sein. In einem Zivilprozess hatte eine Partei auf eine andere, bei.. weiterlesen →