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Jan 2019
Januar 23, 2019
Eigentümergemeinschaften gibt es ein maßgebliches und grundlegendes Dokument – die Teilungserklärung. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und müssen wiederum im Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Rechtsnachfolgern von Wohnungseigentümern wirksam zu sein. In einem Zivilprozess hatte eine Partei auf eine andere, bei.. weiterlesen →
Aktuelles
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- Über zehn Jahre Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung auf Sylt
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- Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer bei der Bewertung von Immobilien
- Erbschaftsteuer – Das Finanzamt muss Immobilien fair bewerten
- Weihnachtswünsche und Neujahrsgrüße
- Erbe ließ sich zu viel Zeit, mit dem Bezug eines Familienheims
- Das Sylter Maß