Vermieter und Verkäufer von Ferienobjekten an der Deutschen Nordseeküste und ihren Inseln wie z.B. auf Sylt, geben die Größe der Häuser oder Wohnungen gelegentlich nach dem sogenannten Sylter Fußleistenmaß oder Sylter Maß an. Diese ortsübliche Angabe der Wohnfläche richtet sich weder nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), der II. Berechnungsverordnung (II.BV) oder nach der Wohnflächenberechnung nach DIN.. weiterlesen →
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