Der Liegenschaftszinssatz findet Verwendung bei den verschiedenen Wertermittlungsverfahren für Immobilien, insbesondere im Ertragswertverfahren. Das wiederum der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Netto-Erträge, die mit diesen Objekten voraussichtlich erwirtschaftet werden. Das Ertragswertverfahren wird insbesondere bei der Bewertung von vermieteten oder verpachteten Grundstückes angewendet.
Der Liegenschaftzinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftszinssatz wird von den Gutachterausschüssen retrograd anhand von vergangenen Markttransaktionen ermittelt. Der Liegenschaftszinssatz kann als marktübliche Renditeerwartung oder Zinssatz einer alternativen Anlage interpretiert werden und als solcher auch aus der Beurteilung der Mieteinnahmen und dem Kapitalzinssatz hergeleitet werden. Die Höhe des Liegenschaftszinses ist abhängig von der Lage (Region/Stadt/Straße) und der Nutzung des Grundstückes.
Aktuelles
- Die Gutachterin.com – seit 15 Jahren Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung
- Neujahrsgrüße 2024
- Zwölf Jahre Die Gutachterin.com auf Sylt
- Erbschaftsteuer – Das Finanzamt muss Immobilien fair bewerten
- Neujahrsgrüße 2023
- Update Hintergründe über die Anlässe für eine Immobilienbewertung
- Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer bei der Bewertung von Immobilien
- Über zehn Jahre Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung auf Sylt