Unter den vielen Angeboten das persönliche Traumhaus oder die gewünschte Traumeigentumswohnung zu finden, ist für den Immobilieninteressierten keine leichte Aufgabe. Bei der Entscheidung den Wert und den Zustand der gewählten Immobilie vollständig und richtig einzuschätzen, ist für den Immobilienlaien fast unmöglich. Denn nur mit der richtigen und sachkundigen Beurteilung der Immobilie kann sich der Käufer aber auch der Verkäufer gegen die vielfältigen Risiken absichern.
Da in Immobilienkaufverträgen die Mängelhaftung ausgeschlossen wird, es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie gesehen“. Während der Verkäufer unter Umständen auch die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen kann, ist der Käufer zumeist auf sich selbst gestellt. Beiden Parteien kann der Gutachter jedoch wertvolle Hilfestellungen bei der Umsetzung des Kauf- bzw. Verkaufsprozesses geben.
Ein Immobilien-Gutachter verfügt über die nötige Erfahrung und die entsprechende Ausrüstung um etwaige Mängel zu erkennen aber eben auch Besonderheiten die einen Immobilienwert positiv beeinflussen, zu ermitteln.
Wann nützt ein Gutachten?
Ein vom Gutachter erstelltes Verkehrsgutachten bietet eine sachliche und unparteiische Basis für die Kaufpreisermittlung und die späteren Preisverhandlungen. Für den Käufer ist ein Gutachten unter Umständen ebenfalls eine wichtige Hilfe bei den Finanzierungsverhandlungen mit Banken. Außerdem prüft ein seriöser Gutachter bei der Bewertung einer Immobilie ggf. vorhandene Lasten im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis und lässt dieses bei der Ermittlung des Verkehrswertes mit einfließen.
Aber auch ein Wertgutachten (Marktwertermittlung) hilft dem aktuellen oder neuen Eigentümer einer Immobilie, den zu versichernden Wert richtig einzuschätzen und eine passende Versicherung abzuschließen. Dieses verhindert zu hohe Beiträge bzw. eine Unterversicherung. Immer häufiger bieten Gutachter auch einen individuellen Komplett-Service für den Immobilienkauf an. In der Praxis begehet und bewertet der Gutachter hierbei nicht nur die Immobilie, sondern führt in solchen Fällen auch die Verhandlungen mit dem Käufer bzw. Verkäufer.
Weitere wissenswerte Informationen finden Sie in unserer Rubrik Wissenswertes oder direkt unter Verkehrswertgutachten bzw.Marktwertermittlung. Mustergutachten finden Sie hier oder nehmen Sie bei Fragen oder Anregungen direkt Kontakt mit uns auf.
Aktuelles
- Die Gutachterin.com – seit 15 Jahren Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung
- Neujahrsgrüße 2024
- Zwölf Jahre Die Gutachterin.com auf Sylt
- Erbschaftsteuer – Das Finanzamt muss Immobilien fair bewerten
- Neujahrsgrüße 2023
- Update Hintergründe über die Anlässe für eine Immobilienbewertung
- Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer bei der Bewertung von Immobilien
- Über zehn Jahre Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung auf Sylt