Für die meisten Immobilienerwerber ist der Kauf einer Immobilie mit dem Abschluss über die Vereinbarung eines Hypothekendarlehens verbunden. Hierbei wird für die Beleihung eine Hypothek als Grundpfandrecht und damit als Sicherungsmittel des Kredites eingesetzt. Hierbei spielt der so genannte „Beleihungswert“ eine zentrale Rolle. Allgemein steht der Begriff „Beleihungswert“ für den Wert der Immobilie, der jederzeit abzüglich eines Sicherheitsabschlages beim Verkauf erzielt werden kann.
Beim Beleihen das heißt bei der Finanzierung von Immobilien ist zu beachten, dass Banken und Sparkassen daher nur bis zu einer bestimmten Obergrenze beleihen. Das bedeutet für die Praxis, dass nur ein bestimmter Teil(wert) des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut gültigen gesetzlichen und satzungsgemäßen Regelungen und schwankt daher von Institut zu Institut. Für die Beleihungsgrenze ist immer der Beleihungswert die Basis. Diese Grenze liegt beim Realkredit bei 60%-80% des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren Absicherung üblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die Beleihungsgrenze höher und zumeist bei 80% des Beleihungswertes. Der Beleihungswert wird in keinem Fall den Verkaufswert übersteigen.
Es werden daher nur die dauerhaften Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt, den das Grundstück bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewährt. Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger anhand einer professionellen und unparteiischen Immobilienbewertung im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens fest. Die Höhe des Beleihungswertes beträgt in der Regel 70 bis 90 Prozent des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist.
Weitere wissenswerte Informationen finden Sie in unserer Rubrik Wissenswertes oder direkt unter Verkehrswertgutachten bzw.Marktwertermittlung. Bei Fragen oder Anregungen nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.
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