Der Sachverhalt: Die Erben einer Doppelhaushälfte von 1928 stritten mit dem Finanzamt über den Wert der Immobilie, auf den sie Erbschaftsteuer zahlen sollten. Das Finanzamt zog für die Feststellung des Grundbesitzwertes den Kaupreismittelwert aus dem Vergleichswertverfahren des örtlichen Gutachterausschusses heran: hier 312 420 Euro. Die Erbengemeinschaft ermittelte über das Sachwertverfahren inklusive Bodenwert einen Grundbesitzwert von 173 053.. weiterlesen →
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