23 Feb 2008
Februar 23, 2008

Städtebaurecht und Bauplanungsrecht

Ein wichtiger Baustein der Wertermittlung für Immobilien ist das so genannte Städtebaurecht oder auch Bauplanungsrecht. Es ist ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts. Öffentliches Baurecht Unter öffentlichem Baurecht versteht man die Gesamtheit der öffentlich rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich auf die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken beziehen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen, die die Zulässigkeit und Grenzen von baulichen Anlagen, ihre.. weiterlesen →

Das Gutachten eines Sachverständigen aus einem selbständigen Beweisverfahren ist in einem Urkundenprozess als Beweis nicht zulässig. Im vorliegenden Fall erstellte ein Sachverständiger in einem Beweisverfahren des zuständigen Landesgerichtes ein schriftliches Gutachten über vorhandene Mängel und deren voraussichtlichen Beseitigungskosten. Im anschliessenden Urkundenprozess hat das BGH die Klage als unstatthaft zurück gewiesen. In einem Urkundenprozess sind Zeugen, Sachverständige oder der Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. BGH.. weiterlesen →