Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise angewendet, wenn der aus einem bebauten Grundstück nachhaltig erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung für den Wert der Immobilie ist. Klassische Anwendungsbereiche hierfür sind z.B. Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude und sonstige gewerblich bzw. gemischt genutzte Gebäude. Im Ertragswertverfahren werden folgende Aspekte im Wesentlichen berücksichtigt: die nachhaltig erzielbare Erträge (Einnahmen) die nachhaltig anfallende Kosten (Bewirtschaftungskosten der Liegenschaftzinssatz die.. weiterlesen →