Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise angewendet, wenn der aus einem bebauten Grundstück nachhaltig erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung für den Wert der Immobilie ist. Klassische Anwendungsbereiche hierfür sind z.B. Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude und sonstige gewerblich bzw. gemischt genutzte Gebäude.

Im Ertragswertverfahren werden folgende Aspekte im Wesentlichen berücksichtigt:

  • die nachhaltig erzielbare Erträge (Einnahmen)
  • die nachhaltig anfallende Kosten (Bewirtschaftungskosten
  • der Liegenschaftzinssatz
  • die begrenzte Nutzungsdauer der Gebäude
  • die unbegrenzte Nutzungsdauer des Bodens

Unter Berücksichtigung der Aspekte, wird von der Annahme ausgegangen, wie sich der Immobilienwert, als gegenwärtiger Barwert aller künftigen Reinerträge (Erträge minus Kosten WertV §§ 17-18) ergibt, die der Eigentümer während der zu erwartenden Nutzungsdauer erzielen kann.

Wichtig für die Ermittlung der Barwerte ist, dass zwischen den beiden Bestandteilen der Immobilie, dem Grund und Boden sowie der Gebäude und Außenanlagen, getrennt wird.