Das Sachwertverfahren wird vorrangig bei Grundstücken angewendet, bei denen es für die Werteinschätzung am Markt in erster Linie nicht auf den Ertrag ankommt, sondern auf die Herstellungskosten, die für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr wertbestimmend sind. Hierbei wird der Wert der Herstellungskosten der baulichen Anlagen, wie Gebäude, Außenanlagen, besonderer Betriebseinrichtungen und sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert ermittelt. Dies gilt vorallem bei.. weiterlesen →