Eigentümer von Immobilien, können nach der neusten Rechtsprechung des BHG, leichter eine Eigenbedarfskündigungen, gegenüber ihrem Mieter, aussprechen. Der BGH hat in seinem Urteil Az.: VIII ZR 159/09 vom 27. Januar 2010 entschieden, dass Immobilieneigentümer auch bei entfernteren Verwandten wie z.B. Nichten und Neffen auf Eigenbedarf kündigen können. Eigenbedarfskündigungen konnten bisher nur zugunsten von engen Familienangehörigen, wie Kinder, Eltern oder Geschwister des.. weiterlesen →
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