Kunden die sich zum Erwerb eines Ikea Boklok-Reihenhauses entschlossen haben, werden durch etliche Klauseln in den Verträgen gravierend benachteiligt. So behält sich z.B. die Baufirma Änderungen an den Bauleistungen, den Bauplänen und der Baubeschreibung vor, ohne dafür triftige Gründe zu nennen. Die genannten Änderungsgründe „bauübliche Toleranz“ und „innerhalb der Regeln der Baukunst“ sind zu ungenau und daher unwirksam. Laut test.de verlangt der Anbieter.. weiterlesen →
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