Kunden die sich zum Erwerb eines Ikea Boklok-Reihenhauses entschlossen haben, werden durch etliche Klauseln in den Verträgen gravierend benachteiligt. So behält sich z.B. die Baufirma Änderungen an den Bauleistungen, den Bauplänen und der Baubeschreibung vor, ohne dafür triftige Gründe zu nennen. Die genannten Änderungsgründe „bauübliche Toleranz“ und „innerhalb der Regeln der Baukunst“ sind zu ungenau und daher unwirksam. Laut test.de verlangt der Anbieter vom Kunden, das dieser die vollständige Schlussrate bezahlen muss, auch dann wenn noch Restarbeiten ausstehen. Des Weiteren wird die Haftung der Firma für Baumängel unzulässigerweise eingeschränkt. Ebenfalls wird ein Fertigstellungstermin von der Baufirma nicht garantiert.
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