Das Oberlandesgericht in Celle hat jetzt zum Thema Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung eines Maklers entschieden. Hierbei ging es um den Umstand, dass sich die Voreigentümer in einem zum Verkauf stehenden Haus selbst getötet hatten und der Makler bei dem Weiterverkauf des Hauses keine hinreichenden Angaben dazu gemacht hat. Die Verkäufer haben daher dem Käufer Makler- und Notarkosten als Schaden zu ersetzen. OLG Celle Aktenzeichen 16 U 38/07
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