Vorab die gute Nachricht, die Aussagen eines Energieausweises haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Verkehrswert einer Immobilie. Gebrauchtimmobilien unterliegen in Abhängigkeit des Baujahres einer Alterswertminderung, die sich aus dem Substanzverbrauch und dem Verschleiß des Gebäudes ergibt. Diese Altersabschreibung wurde bisher sowohl vom Marktgeschehen als auch von dem jeweiligen Immobiliensachverständigen nachvollzogen und berücksichtigt.
Auch der Fall, dass Gebäude im Laufe der Zeit mit energieeinsparenden Bauteilen modernisiert wurden, hat zumeist einen direkte Einfluss auf den Marktwert. Dieser Umstand wird von jedem qualifizierten Sachverständigen in der Bewertung berücksichtig. Unabhängig davon ist dennoch davon auszugehen, dass in Zukunft der Marktwert einer Immobilie von den jeweiligen Energieverbrauchsdaten abhängen wird.
Weitere Informationen sowie auch ein Link zur nicht amtlichen Lesefassung der Energieeinsparverordnung sind zu finden unter: Link
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