Selbstständige und Freiberufler benötigen für die berufliche Nutzung ihrer angemieteten Privatwohnung oder Haus die Zustimmung ihres jeweiligen Vermieters. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden (VIII ZR 1657/08). Nach diesem Urteil, kann der Mieter eine teilweise gewerbliche oder freiberufliche Nutzung der Wohnung im Einzelfall nur dann gegen den Willen seines Vermieters durchsetzen, wenn die Räume durch die berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt bzw. die Nachbarn nicht gestört werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link.
Aktuelles
- Die Gutachterin.com – seit 15 Jahren Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung
- Neujahrsgrüße 2024
- Zwölf Jahre Die Gutachterin.com auf Sylt
- Erbschaftsteuer – Das Finanzamt muss Immobilien fair bewerten
- Neujahrsgrüße 2023
- Update Hintergründe über die Anlässe für eine Immobilienbewertung
- Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer bei der Bewertung von Immobilien
- Über zehn Jahre Kompetenz in Sachen Immobilienbewertung auf Sylt