Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit dem Jahr 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Daher besteht keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen wenn ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft wird. Weitere Informationen sowie auch ein Link zur nicht amtlichen Lesefassung der Energieeinsparverordnung sind zu finden unter: Link
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