Seit dem 01.01.2009 gilt das neu Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht in Deutschland. Dies bedeutet für den Bürger Neuerungen und Veränderungen, vor allem für die Bewertungsmethoden von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Bisher wurden Immobilien beim Finanzamt nach einem Einheitswertverfahren bewertet. Dies hat sich darin geändert, dass eigengenutzte Immobilien, nach neuem Recht, mit dem aktuellen Verkehrswert – auch gemeiner Wert genannt – unter heranziehen des Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren ermittelt wird, bewertete werden. Vermietete Immobilien werden, nach neuem Recht, auf Grundlage des Ertragswertverfahren bewertet.
Diese Neuerung hat zu Folge, dass der Verkehrswert (gemeiner Wert) nach neuem Recht, für eigengenutzte Immobilien, um bis zu 40 % über dem vorherigen Einheitswert liegen kann.
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