Schaut man unter der Rubrik Wertermittlung in Wikipedia nach, so ist dort zu lesen: „Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes“ Im Immobilienbereich kann bzw. soll dieses vielfach ohne bzw. vor einem Verkauf des Objektes ermittelt werden.

Die Anlässe für eine solche Bewertung sind daher vielfältig. Gängig und häufig sind Anlässe aus dem Bereich der Ermittlung eines Beleihungswerts zur Finanzierung, bei Zwangsversteigerungen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bzw. der Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen und der Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen und einem Ehevertrag.

Zu guter letzt aber auch die Ermittlung von Renditechancen bei geplanten Immobilienkäufen um hier gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer zu argumentieren.