Im Zuge der Neuregelung der HOAI 2009 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) hat sich für die Erstellung privater Verkehrswertgutachten die bisherige Honorarregelung geändert. Dieses kann jetzt frei vereinbart werden. Für den Auftraggeber bedeutet dies, eine klare und transparente Struktur über die anfallenden Kosten, die für eine Verkehrswertgutachten anfallen.
Auf meiner Webseite finden Sie die angepasste Honorarangabe unter Verkehrswertgutachten.