Änderung zur Mieterhöhungen – Mieterhöhungsbremse
Für die meisten Wohnungen bzw. Mieter bleibt alles beim Alten, d.h die Miete darf nur um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Nur für Gebiete mit „besonderer Gefährdung der Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ soll der Mietanstieg auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt werden. Voraussetzung hierfür sind entsprechende Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Die Bayerische Landesregierung will über eine solche Verordnung sofort entscheiden und glaubt, dass diese bereits im Sommer gelten könne. In Nordrhein-Westfalen sind die Regierungsbeamte skeptisch und glauben das solch eine Verordnung vor 2014 kaum zu schaffen sei.
Keine Mietminderung bei Modernisierung
Mieter dürfen bei Maßnahmen einer Energiespar-Modernisierung künftig drei Monate lang nicht mehr die Miete mindern, auch wenn sie unter Baulärm leiden oder ihre Wohnung in Teilen nicht wie gewohnt nutzen können. Dies halten verschiedene Juristen für verfassungswidrig. Dennoch sollten Mieter hierzu beachten: Wurden früher bei Minderungen nur Teile der Miete gezahlt, so ist dies jetzt riskant, denn bei hohem Zahlungsrückstand droht dem Mieter die Kündigung. Der fristlose Rauswurf ist zulässig, wenn nur zwei Monatsmieten fehlen.
Härtefallregelung bleibt
Mieter können bei Modernisierungen, wie bisher auch, eine besondere Härte geltend machen. Dies müssen sie allerdings innerhalb von vier Wochen nach der Ankündigung der Modernierungsmaßnahme tun. Hier gilt für Betroffene sich vom örtlichen Mieterverein oder einem im Mietrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.
Wann die Mieterhöhungsbremse greift, ist bisher noch unklar. Laut Justizministerium müssen die entsprechenden Verordnungen die Länder regeln. Eine ausdrückliche Ermächtigung für eine solche Übergangsregelung fehlt allerdings. Eindeutig ist dagegen, dass die neuen Regeln für Modernisierungen gelten, wenn die Ankündigung für die Arbeiten ab Inkrafttreten der Mietrechtsänderungen zum 1. Mai 2013 im Briefkasten der Mieter landen.
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