13 Jan 2012
Januar 13, 2012

Neuigkeiten für Hausbesitzer und Vermieter

Nach einem Bericht der WirtschaftsWoche ändern sich für Vermieter und Hausbesitzer im Bereich Steuern, Mietrecht und Energiesparen in 2012 einiges. Hier ein Überblick:

Nicht jeder Vermieter nimmt die maximale Mieteinnahme ein die möglich ist, manche Vermieter nehmen weniger als die ortübliche Miete ein. Ihnen macht es der Staat mit dem neuen Steuervereinfachungsgesetz jetzt leichter. Um den bürokratischen Aufwand zu ersparen, muss ein Vermieter bei seinem Finanzamt keine Totalüberschussprognose mehr vorlegen. Nachteil für den Vermieter:  Ganz gleich ob an Freund, Familie oder Fremde vermietet  –  wer weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, bekommt auch die Werbungskosten in diesem Zusammenhang nur noch anteilig erstattet. Für den Mieter  bedeutet das vor allem in Städten und Gemeinden, in denen die ortsübliche Miete in den vergangenen Jahren angestiegen ist, dass zur steuerlichen Entlastung der Hausbesitzer eventuell mit Mieterhöhungen zu rechnen ist.

Die Grunderwerbssteuer wird wie schon im vergangenen Jahr auch 2012 in einigen Bundesländern erhöht. Zur Zeit liegt sie zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 5 Prozent in einigen anderen Bundesländern. Zur Unterstützung der Steuerehrlichkeit sollen von den Notaren alle Immobilientransaktionen gleich online an die Finanzämter übermittelt werden.

Betreiber kleinerer Fotovoltaikanlagen müssen sich als Stichtag den 1. Juli merken: Dann wird ihre Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz von noch 24,43 Cent je Kilowattstunde reduziert. Um welchen Betrag die Einspeisevergütung reduziert wird ist noch nicht entschieden.

Ebenfalls gibt es eine wichtige Neuerung für Erben und der Bewertung einer Immobilie. Kann kein Bodenrichtwert durch den örtlichen Gutachterausschuss ausgegeben werden, kann der Bodenwert durch vergleichbare Grundstückswerte ermittelt werden. Dieses gilt für Bewertungsstichtage seit dem 14.12.2011. Die wichtige Gebäudeherstellungskostentabelle wird durch heranziehen der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst. Dies kann für den Erben zur Folge haben, dass der Wert des Erbes steigt und damit auch die darauf entfallende Erbschaftsteuer.