Mit Wirkung vom 01. Juli 2007 ist die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen und aufkommende Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten vereinfachen. Die Regelungen umfassen im Überblick die Bereiche:

Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer
Künftig können die Wohnungseigentümer beispielsweise mit Mehrheit auch über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden.

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig
Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft werden klarer geregelt.

Hausgeldforderungen nunmehr ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechtes 
Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Des Weiteren  soll in Zukunft sich das Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) richten und nicht mehr wie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG).

Weitere Informationen und Details sowie der vollständige Wortlaut des Gesetzestextes sind zu finden unter: Link