Als Hausbesitzer brauchen sie den Energieausweis dann, wenn sich die Wohnverhältnisse in Ihrem Haus ändern, zum Beispiel wenn ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ansteht. In diesem Fall können die Interessenten verlangen, dass Sie ihnen den Energieausweis für Ihre Immobilie vorlegen. Es gibt für Sie zwei Möglichkeiten des Energieausweises:

  • der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs
  • oder auf Grundlage der Energieverbrauchs

Auf Grundlage des Energieverbrauchs, wird ausschließlich analysiert,  wie viel Energie in der Vergangenheit verbraucht wurde. Basis hierfür sind zum Beispiel Ihre Energieabrechnungen. Dieses Vorgehen hängt sehr stark vom Verbrauchsverhalten der Bewohner ab. Sie sagen nichts darüber aus, an welchen Bauteilen im Haus wertvolle Energie verpufft. Deshalb werden auf Grundlage das Energiebedarfs alle Gebäudeteile genau unter die Lupe genommen, die den Wärmehaushalt beeinflussen – beispielsweise Wände, Fenster und Heizung. Hier spielt es keine Rolle, welches Verbrauchsverhalten die Bewohner haben.

Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes und deckt zusätzlich wertvolles Verbesserungspotenzial auf. Welche Art von Ausweis für Sie als Hausbesitzer vorgeschrieben ist, hängt vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für Bestandsimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und nicht entsprechend der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert sind, ist der Bedarfsausweis ab dem 1. Oktober 2008 Pflicht. Für alle anderen bestehenden Gebäude besteht Wahlfreiheit.

Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss der Ausweis bereits ab 1. Juli 2008 vorgelegt werden. Bei allen anderen Gebäuden gilt der Stichtag 1. Januar 2009. Weitere Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link.