Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies jetzt die Klage eines Schornsteinfegers auf Schadensersatz gegen einen Hausbesitzer ab. Hierbei ging es um einen Immobilieneigentümer aus Brandenburg bei dem ein Schornsteinfeger bei der Überprüfung der Heizungsanlage aufgrund einer defekten Leiter vom Dach stürzte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Klage ab, mit der Begründung, dass die Gefahr „nicht vorhersehbar“ gewesen sei und damit dem Hausbesitzerkeine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könnte. OLG Brandenburg Aktenzeichen 4 U 23/07
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