Seit dem 01.01.2009 gilt das neu Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht in Deutschland. Dies bedeutet für den Bürger Neuerungen und Veränderungen, vor allem für die Steuerfreiheiten von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Besondere Änderungen gibt es nicht nur in dem Bewertungsansatz, sondern auch für die persönlichen Steuerfreibeträge einer eigengenutzten Wohnimmobilie. Hierzu erläutert das Bundesfinanzministerium folgendes: „Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten.. weiterlesen →
Seit dem 01.01.2009 gilt das neu Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht in Deutschland. Dies bedeutet für den Bürger Neuerungen und Veränderungen, vor allem für die Bewertungsmethoden von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Bisher wurden Immobilien beim Finanzamt nach einem Einheitswertverfahren bewertet. Dies hat sich darin geändert, dass eigengenutzte Immobilien, nach neuem Recht, mit dem aktuellen Verkehrswert – auch gemeiner Wert genannt – unter.. weiterlesen →
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