Die Stadt Neuss befindet sich wie viele andere Städte in einer Phase des Umbruchs. Grund hierfür sind die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen des demografischen Wandels. Diese Faktoren stellen neue und vielfach unbekannte Anforderungen an eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Vor diesem Hintergrund und im Zuge des beabsichtigten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP), soll ein neues räumliches Strukturkonzept für.. weiterlesen →

20 Feb 2012
Februar 20, 2012

50 Jahre Gutachterausschuss Neuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Neuss feiert sein 50-jähriges Jubiläum. Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das keinen Weisungen und Anordnungen unterworfen ist. Es setzt sich zusammen aus Immobilien-, Bau- und Landwirtschaftssachverständigen, Architekten, Vermessungsingenieuren und Immobilienmaklern sowie Vertretern der Finanzverwaltung. In Neuss ist seit 1997 der Städtische Obervermessungsrat Peter Rath der Vorsitzende des Gutachterausschusses. Neben dem Aufbau einer umfangreichen Kaufpreissammlung standen.. weiterlesen →

Nach eigenen Angaben, haben Private Verkäufer von Immobilien, nur eine geringe Kenntnisse des Immobilienmarktes. Oftmals ist der geforderte Verkaufspreis zu hoch. Das zeigt eine aktuelle Studie zu den Erwartungen von Immobilienmarktakteuren in Deutschland, die im Rahmen der Transparenzoffensive Immobilienwirtschaft von der TU Kaiserslautern in Kooperation mit Immobilien-Scout24 durchgeführt wurde. Untersucht wurden in der Studie die subjektiven Erwartungen sowohl.. weiterlesen →

Seit Januar 2012 ist das Sachverständigenbüro Katrin Middelhoff, Mitglied im Verein Sylter Unternehmer e.V. mit Sitz in Westerland/Sylt. Der Verein Sylter Unternehmer engagiert sich als Interessenverband der Wirtschaft für die Zukunftssicherung der Insel. Im Verein sind zur Zeit ca. 450 Mitglieder aus allen Bereichen des Wirtschafslebens der Insel vereint und der Verein ist damit nach eigenen Angaben wohl einer.. weiterlesen →

Ausgangssituation war, dass Erben um den Wert des hinterlassenen Grundbesitzt gestritten haben. Direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erbfall, so genannte Nachlassverbindlichkeiten, sind steuerlich absetzbar. In der Regel zählen hierzu nur die Kosten für die Bestattung, die Ausgaben für die Grabpflege sowie die Kosten für die Testamentseröffnung. Der Kläger machte aber auch die Kosten die.. weiterlesen →